Allgemeine Geschäftsbedingungen

Folgende Geschäftsbedingungen sind für jeden uns erteilten Auftrag maßgebend, auch wenn entgegenstehenden Einkaufsbedingungen des Käufers nicht ausdrücklich widersprochen wird:

Alle Waren entsprechen soweit nicht anderweitig kenntlich gemacht der Güteklasse II. Zitrusfrüchte sind mit Diphenyl/ Orthophenylphenol behandelt. Die Schale ist nicht zum Verzehr geeignet. Sie verpflichten sich, die Kennzeichnung gemäß der Verordnung über die gesetzliche Handelsklasse für frisches
Obst und Gemüse selbst vorzunehmen.
Transport und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungs VO werden nicht zurückgenommen; ausgenommen sind Euro Paletten. Der Käufer ist verpflichtet, für eine Entsorgung der Verpackung auf eigene Kosten zu sorgen. In unseren Preisen ist ein Nachlass für evtl. Kosten der Entsorgung enthalten.
Im Falle der Anlieferung der Ware auf Euro Tauschpaletten verpflichtet sich der Käufer, dem anliefernden Fahrzeug die gleiche Anzahl gleichwertiger Euro Tauschpaletten mitzugeben.

Lieferbedingungen:

Mängelrügen sind spätestens binnen 6 Stunden nach Lieferung schriftlich und telefonisch bei uns anzuzeigen. Werden Bean standungen erhoben, sind diese zu melden, solange sich noch die Ware im anliefernden Originalfahrzeug befindet. Der Käufer hat die Mängel gleichzeitig glaubhaft zu belegen. In solchen Fällen darf über die Ware nur mit unserem ausdrücklichen Einver ständnis verfügt werden. Der Käufer hat keinen Anspruch auf Nachlieferung oder Schadensersatz infolge der Mängelrüge, auch in solchen Fällen nicht, in denen die Ware an der Grenze nicht zur Aus oder Einfuhr freigegeben wird.

Für Qualitätsbeanstandungen gilt die jeweilige Regelung der Geschäftsbedingungen für frische, essbare Gartenbauerzeugnisse (EWG) bzw. (COFREUROP Bedingungen)
Im Falle einer Qualitätsbeanstandung bzw. Mängelrüge ist diese schriftlich und telefonisch unter Angabe des fraglichen Mangels zu erheben. Bei begründeter Reklamation hat der Käufer nur Anspruch auf Wandlung oder Minderung. Sonstige Rechte bestehen nicht, insbesondere sind jegliche Schadensersatzan sprüche ausgeschlossen. Macht der Käufer vom Recht der Minderung Gebrauch, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

Voraussetzung für die Ausübung der vorgenannten Rechte
(Wandlung/Minderung) ist, dass die sich aus den EWG Bedingungen ergebenden Schwund und Verderbsätze bzw. Mindersätze überschritten sind.
Für Gewichte und Mengen sind die Feststellungen bei Abgang maßgeblich. Kann eine Verwiegung erst am Bestimmungsort erfolgen, so ist das Gewicht durch amtliche Dokumente zu belegen. Der Transportschwund geht in Höhe der üblichen Sätze zu Lasten des Käufers. Gewichts und Mengendifferenzen können im Übrigen nur berücksichtigt werden, wenn sie uns unverzüglich per Fax nachweisbar angezeigt werden und die amtlichen Dokumente innerhalb von 5 Tagen nach Ablieferung der Ware zugeleitet werden.

Höhere Gewalt (Streik, Aufruhr, Unwetter etc.) entbinden uns von der Lieferung.

Zahlungsbedingungen:

Bei vereinbarten Festpreisen gelten die Zollsätze am Tag des Geschäftsabschlusses. Sämtliche Lieferungen sind sofort und ohne jeden Abzug zahlbar. Bewilligung von Zahlungszielen bedarf unserer ausdrücklichen Bestätigung. Bei Wechselzahlung gehen sämtliche Kosten und Spesen zu Lasten des Käufers.

Eigentumsvorbehalt:

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer Forderungen unser ausschließliches Eigentum. Dies
gilt auch für Forderungen aus früheren, noch nicht bezahlten Lieferungen. Bei Scheck oder Wechselzahlung erstreckt sich
der Eigentumsvorbehalt bis zum Tag des Geldeingangs.

Die von uns gelieferte Ware darf vor vollständiger Bezahlung nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterveräußert werden. Die daraus entstehenden Forderungen sind im Voraus an uns abgetreten. Der Käufer ist ermächtigt, die abgetretenen Forde rungen solange einzuziehen, wie er seiner Zahlungsverpflichtung uns gegenüber vertragsgemäß nachkommt. Eine Übereignung oder Verpfändung unbezahlter Waren an Dritte ist unzulässig. Wir können die Berechtigung zur Weiterveräußerung widerrufen, wenn der Käufer seine Zahlungen einstellt, wenn über sein Vermögen das gerichtliche Konkurs oder Vergleichsverfahren eröffnet wird oder wenn der Käufer die eidesstattliche Ver sicherung über seine Vermögensverhältnisse abgeben muss.
Zur Feststellung des Eigentums ist uns jederzeit das hierzu erforderliche Betreten der Aufbewahrungsräume gestattet.

Erfüllungsort und Gerichtsstand:

Ausschließlicher Erfüllungsort und Gerichtsstand ist
Offenburg/ Baden.

Schlussbestimmungen:

Die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit einer der vorstehenden Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen nicht.
Es gilt ausschließlich Deutsches Recht als vereinbart.